By - - Kommentare deaktiviert für Mit Ringen durch den Zoll

So mancher Urlaub ist nicht nur hinsichtlich seiner Möglichkeiten zur Erholung und Entdeckung fremder Kulturen interessant und ansprechend, sondern darüber hinaus auch aufgrund der gebotenen Shopping Möglichkeiten. Die Türkei oder aber auch Dubai sind Länder, in denen sich spezielle Ringe aus Gold und Silber günstig erstehen lassen, wobei die Frage jedoch aufkommt, inwieweit diese wirklich eingeführt werden dürfen.

Waren beim Zoll anmelden

Bekannte und international erfahrene Zollagenturen wie www.porath.com setzen vor allen Dingen auf die Anmeldung der eingeführten Güter. Der Zoll in Deutschland unterscheidet nämlich keinerlei Waren, so dass Ringe ebenso wie Bekleidung oder Elektronikartikel behandelt werden, wenngleich der jeweilige Warenwert entscheidend ist. Bis zu 430 Euro stehen aktuell jeder Person an zollfreier Wareneinfuhr zu, so dass bis zu diesem Wert ohne weitere Abgaben oder Besteuerungen natürlich auch im Urlaub erworbene Ringe eingeführt werden dürfen. Interessant ist hierbei jedoch, dass eine Anmeldung am Zoll bei der Einreise nach Deutschland auch hierbei zu empfehlen ist, um Probleme zu vermeiden.

Kosten bei zu hohem Warenwert

Das vermeintliche Schnäppchen aus dem Urlaub kann sehr schnell sehr teuer werden. Gerade Schmuckwaren wie Ringe aus Gold und Silber müssen dabei genannt werden. Empfehlenswert ist beim Einreisen daher immer, die entsprechenden Kaufbelege mit sich zu führen, um den entsprechenden Warenwert dokumentieren zu können. Ist dieser nicht nur Hand, steht dem Zoll eine Schätzung des entsprechenden Warenwerts zu, der jedoch an den Preisen in Deutschland angelehnt wird und somit eine negative Überraschung durchaus mit sich bringen kann. Taucht ein zu hoher Warenwert nach erfolgter Anmeldung auf, ist nur die Steuer zu entrichten, wenngleich bei unangemeldeter Einfuhr der Zoll eine zusätzliche Strafe in Höhe der Besteuerung verlangen und aufrufen kann.

Abschließend lässt sich nur festhalten, dass natürlich auch beim Einführen im Urlaub gekaufter und erworbener Ringe entsprechende Handlungen zu beachten sind, da der Freibetrag bei der Wareneinfuhr nicht überschritten werden darf. Zollagenturen wie www.porath.com raten daher zu einer guten Vorabinformation und auch dazu die Waren immer entsprechend der Einreise anzumelden, um unnötige Zahlungen beim Zoll vermeiden zu können.

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