Köln – Wer eine teure Uhr oder ein Collier in den Urlaub mitnimmt, sollte auch die Kaufbelege einstecken. Anderenfalls verlangt der Zoll bei der Rückkehr nach Deutschland womöglich Einfuhrgebühren.
Auch eine Wiedereinfuhr ist nachweispflichtig, erklärt der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte in Köln. Der Besitzer muss also bei einer Kontrolle an der Grenze zum Beispiel die Kaufbelege von Geschäften in der Europäischen Union oder Verzollungsnachweise vorzeigen können.
Die
Zollverwaltungen können außerdem vor der Reise einen sogenannten Vereinfachten Nämlichkeitsnachweis für die Wiedereinfuhr ausstellen. Oder man bittet den Fachhändler direkt um einen Herkunftsnachweis beim Kauf von Schmuck mit Informationen zu Herstellungsort, Material und Verzollung. Ohne solche Nachweise drohen den Angaben zufolge Zahlungen oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)
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