Nürnberg – Mal schauen, wie die Mama oder der Papa arbeitet. Kinder interessieren sich für alles, auch für den Job der Eltern. Ist doch kein Problem, sie mal mitzunehmen. Oder?
Doch, das kann ein Problem sein. Auf jeden Fall sollten Beschäftigte zunächst ihren Vorgesetzten um Erlaubnis fragen und nicht einfach mit ihrem Nachwuchs aufschlagen, empfiehlt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz-Rundgang mit dem Kind haben Angestellte nicht. Dafür hat der Chef rechtliche Handhabe, das zu verbieten – er bestimmt über Ordnung und Verhalten im Betrieb. Dürfen unternehmensfremde Personen das Firmengelände oder das Büro nicht betreten, gilt das auch für Kinder von Mitarbeitern.
Jedoch stellt Markowski auch klar: Gibt der Chef sein Okay, steht dem Zeigen des Arbeitsplatzes nichts im Weg. «Im Einvernehmen mit dem Chef geht das auch während der Arbeitszeit.»
Fotocredits: Marion Stephan
(dpa/tmn)
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