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Leipzig – Einfach ins Auto setzen, losfahren und für ein paar Tage Verwandte besuchen. Oder in das nächste Flugzeug in Richtung Süden steigen. Für viele ist diese Freiheit selbstverständlich.

Doch wie sieht es aus, wenn jemand arbeitslos gemeldet ist? Dürfen Arbeitslose einfach verreisen, wenn ihnen danach ist?

«Nein», sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. «Arbeitslose müsse sich immer bei der Arbeitsagentur abmelden, wenn sie Urlaub planen.» Dazu müssen Arbeitslose eine sogenannten Ortsabwesenheit beantragen und von der Arbeitsagentur genehmigen lassen. Das funktioniert telefonisch oder online. Wer sich vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur einholt,dem stehen bis zu drei Wochen Urlaub pro Kalenderjahr zu.

Es kann jedoch sein, dass die Arbeitsagentur in der Zeit der geplanten Abwesenheit kurzfristig ein passendes Angebot oder Vorstellungsgespräch vermitteln möchte. Solche Termine dürfen nicht verschoben werden, da der Urlaub dann die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen würde. Die Agentur für Arbeit könne den Urlaubswunsch in einem solchen Fall also ablehnen, so Gross.

Wer verreist, ohne den Urlaub vorher genehmigen zu lassen, riskiert als Arbeitsloser Sanktionen. «Die Agentur für Arbeit hat hier verschiedene Möglichkeiten, unter anderem kann sie das Arbeitslosengeld kürzen», erklärt der Fachanwalt.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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