Nürnberg – Wer eine Gehaltserhöhung verhandeln möchte, interessiert sich für das Einkommen der Kollegen. Über ihr Gehalt zu sprechen, ist aber vielen Beschäftigten unangenehm. Ist es aus arbeitsrechtlicher Perspektive erlaubt?
«Ganz klar: ja», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Es sei zwar bei Arbeitgebern beliebt, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet. «Doch solche Klauseln sind unwirksam», sagt der Fachanwalt, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.
Selbst wer eine entsprechende Formulierung in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austauschen. Der Arbeitgeber dürfte einen Mitarbeiter lediglich dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann. Ein Unternehmen könne beispielsweise damit argumentieren, dass der Betriebsfrieden gestört wird, wenn die Belegschaft sich über die Gehälter austauscht.
Die Chancen sich damit im Streitfall durchzusetzen, stehen Markowski zufolge aber sehr schlecht: «Wenn so etwas den Betriebsfrieden stören würde, sagt das ja schon einiges über die Gehaltsstrukturen insgesamt aus.» Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung, und das wiegt in diesem Fall schwerer als das Arbeitgeberinteresse.
Auch der Verweis des Arbeitgebers auf das Betriebsgeheimnis kann Jürgen Markowski zufolge nur in absoluten Ausnahmefällen ein Argument sein. «Schließlich sprechen Angestellte in der Regel nur über ihr eigenes Gehalt, nicht über die komplette Gehaltsstruktur eines Unternehmens», sagt der Fachanwalt. Dadurch ergibt sich in der Regel auch kein Nachteil des Arbeitgebers gegenüber der Konkurrenz.
Fotocredits: Markus Scholz
(dpa/tmn)
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