Berlin – Zwar sind in der EU neue Tierversuche für fertige kosmetische Produkte und neue kosmetische Inhaltsstoffe nicht mehr erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin.
Denn in Kosmetika dürfen chemische Substanzen verwendet werden, die auch zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Wandfarben oder Medikamenten eingesetzt werden und für die Tierversuche vorgeschrieben sind, erläutert der Tierschutzbund. Außerdem dürfen Inhaltsstoffe genutzt werden, für die in der Vergangenheit Tierversuche vorgenommen wurden.
Der Deutsche Tierschutzbund pflegt eine sogenannte
Positivliste mit Herstellern, die eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben haben, dass sie unter anderem keine Tierversuche für die Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchführen und auch keine Rohstoffe nutzen, die seit 1979 im Tierversuch getestet wurden. Bei Falschangaben droht ihnen eine Vertragsstrafe.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)
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