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Salzgitter – Das wilde Tattoo aus Jugendzeiten oder der Name des Ex – manch einer will nach Jahren sein buntes Körperbild wieder loswerden.

Das ist aber nicht unbedenklich: So warnt das Bundesamt für Strahlenschutz vor Verbrennungen, vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen, Entzündungen und Narbenbildung bei nicht sachgerechter Behandlung mit Geräten der höchsten Laserklasse.

Entscheidend ist vor allem, wer die Behandlung durchführt. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) empfiehlt, zu einem erfahrenen Hautarzt mit geeignetem Lasersystem zu gehen. Ab Ende 2020 darf die Tattoo-Entfernung laut
Strahlenschutzverordnung ohnehin nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Doch auch bis dahin sollte man sich laut Bundesamt genau informieren über den Laser-Anwender sowie über mögliche Nebenwirkungen und Risiken. Zu einer guten Behandlung gehöre eine umfassende Aufklärung.

Innerhalb vieler Tätowierungen sind pigmentierte Hautveränderungen schlecht zu erkennen. Wird zum Beispiel ein bösartiges Muttermal mitgelasert und dadurch oberflächlich verändert, kann es verschleppt werden und Metastasen bilden. Darüber hinaus müssen die Augen bei der Behandlung ausreichend geschützt werden. Trifft die Strahlung ins Auge, ob direkt oder reflektiert, sind bleibende Schäden möglich.

Ist eine Tätowierung entfernt, muss die Haut gut vor Sonne geschützt werden, erklärt der BVDD. Die Behandlung bietet sich daher eher im Winter an. Auch nach einer Laseranwendung können giftige Spaltprodukte der Farbpigmente in den Körper wandern. Am besten sei es daher, sich gar nicht erst tätowieren zu lassen, rät der Verband.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa)

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