Erfurt – Heimarbeiter haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts während ihrer Kündigungsfrist Anspruch auf Zahlungen ihres Auftraggebers, selbst wenn sie keine Aufträge mehr von ihm bekommen. Verlangt werden könnte auch eine finanzielle Urlaubsabgeltung, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt (9 AZR 41/19).
Entschieden wurde der Fall eines Bauingenieurs und Programmierers aus Niedersachsen, der über viele Jahre Projekte für seinen Auftraggeber in Heimarbeit erledigt hatte.
Ihm stehe wegen der langen Dauer seiner Tätigkeit für den Auftraggeber eine Kündigungsfrist von sieben Monaten zu. Der Ingenieur hatte im April 2016 die Kündigung erhalten. Bereits seit Ende 2013 erhielt er jedoch keine Aufträge mehr. Mit seiner Forderung nach Entgeltzahlungen für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren und vier Monaten seit Auftragseinstellungen konnte er sich nach Gerichtsangaben nicht durchsetzen.
Heimarbeiter sind per Gesetz keine Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinne, sondern Selbstständige, die die Verwertung ihrer Arbeit jedoch ihrem Auftraggeber überlassen.
Fotocredits: Michael Reichel
(dpa)
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