Gütersloh – Arbeitnehmer vertrauen in der Regel darauf, jeden Monat ihr Gehalt auf das Konto überwiesen zu bekommen. Doch kann der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen? Und darf er es einfach kürzen, etwa aufgrund mangelnder Leistung?
Einfach beschließen, dass der Mitarbeiter weniger Geld bekommen soll, kann ein Arbeitgeber in der Regel nicht, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben ist.
«Genauso wenig ist es erlaubt, einen Mitarbeiter auf eine schlechtere Position zu versetzen und damit das Gehalt zu verringern», so Schipp weiter. Man müsse sich aber genau anschauen, wie das Gehalt zusammengesetzt ist. «Interessant werden kann das bei Bestandteilen, die nicht zur normalen Vergütung gehören», sagt der Fachanwalt.
Das kann zum Beispiel das Weihnachtsgeld betreffen. Behält sich der Arbeitgeber vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt, kann er diese Leistung auch kürzen. Eine solche Entscheidung ist dem Fachanwalt zufolge bei jeder Art der Bezahlung möglich, die Arbeitnehmer anlassbezogen unter einem Vorbehalt erhalten – ohne dass sie eine konkrete Leistung dafür erbringen.
Zur Person: Johannes Schipp ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Fotocredits: Zacharie Scheurer,Dieckmann-Fotodesign
(dpa/tmn)
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