Berlin – Um Platz zu machen für die nächste Generation oder um Kosten einzusparen: Kann der Arbeitgeber entscheiden, wann für ältere Beschäftigte die Zeit für den Ruhestand gekommen ist?
Nein, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, grundsätzlich nicht. In vielen Arbeitsverträgen gäbe es aber Klauseln, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug einer ungekürzten Rente auflösen. Diese seien gesetzlich zulässig. Auch in Tarifverträgen seien solche Vereinbarungen durchaus üblich und zulässig.
«Einseitig aber kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einfach in Rente schicken», stellt Meyer klar. Gibt es also keine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, könnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur kündigen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der ältere Arbeitnehmer könne diese Kündigung jedoch auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Fotocredits: Franz-Peter Tschauner
(dpa/tmn)
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