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Arbeitgeber muss Arbeitnehmern ergonomische Bürostühle bereitstellen Viele Menschen arbeiten im Sitzen, beispielsweise vor dem Bildschirm oder am Labortisch. Doch der Rücken des Menschen ist für ständiges Sitzen nicht geeignet. Häufig klagen Arbeitnehmer deshalb über Rückenschmerzen. Um die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen ergonomische Bürostühle zur Verfügung zu stellen.

 

Ständiges Sitzen belastet den Rücken

Arbeitswissenschaftlern zufolge klagen fast zwei Drittel der Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich im Sitzen verrichten, über Rückenschmerzen. Gründe dafür sind Bewegungsmangel, eine angespannte und verkrampfte Haltung, die einseitige Belastung der Wirbelsäule und eine schlechte Durchblutung der Skelettmuskulatur. Eine richtige und gesunde Sitzhaltung kann hier vorbeugend wirken. Unterstützt wird diese durch ergonomische Bürostühle, die Fehlhaltungen und Folgeschäden vermeiden und ausgleichen, indem sie eine physiologische Sitzhaltung begünstigen. Diese sind beispielsweise höhenverstellbar und passen sich durch eine flexible Lehne den Bewegungen des darauf sitzenden Menschen an.

Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Erwerbstätigen durch ergonomische Bürostühle schützen

Arbeitgeber sind nach dem BGB und dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitsplätze ihrer Arbeitnehmer so zu gestalten, dass diese gesund bleiben, ihr Wohlbefinden durch die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird und ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt. Zu diesen Leistungen gehört konkret auch die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern ergonomische Bürostühle zur Verfügung zu stellen. Einer Sachbearbeiterin mit starken chronischen Rückenschmerzen ging das nicht weit genug: Sie beantragte beim Rentenversicherungsträger einen orthopädischen Bürostuhl für ihren Arbeitsplatz. Dieser lehnte jedoch ab, da er die Anforderungen an den Gesundheitsschutz durch den vom Arbeitnehmer bereitgestellten ergonomischen Stuhl erfüllt sah. Diese Ansicht wurde anschließend vom Sozialgericht Dresden bestätigt, vor das die Sachbearbeiterin gezogen war.

Ergonomische statt orthopädische Bürostühle

Der Deutschen Rentenversicherung und dem Sozialgericht Dresden zufolge sind im Normalfall auch für Menschen mit chronischen Beschwerden und Behinderungen ergonomische Bürostühle, wie sie vom Arbeitgeber auch für gesunde Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden müssen, ausreichend. Diese tragen einen wichtigen Teil zum betrieblichen Gesundheitsschutz von Menschen mit überwiegend sitzender Arbeitstätigkeit bei. In Ausnahmefällen können Anträge auf einen orthopädischen Bürostuhl beim Rentenversicherungsträger jedoch erfolgreich sein, wenn ein ärztliches Attest die Notwendigkeit medizinisch begründet. Orthopädische, stilvolle Bürostühle finden Sie auch auf der Homepage von moebelshop24.de.

Bild: Supar Perfundo – Fotolia

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