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Berlin – Auch in einem stressigen Arbeitsalltag gilt: Wer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat Anspruch auf eine mindestens 30-minütige Pause.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern diese Pause zu ermöglichen, erläutert Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Bei einem Arbeitstag, der länger als neun Stunden dauert, müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Das schreibt das Arbeitszeitgesetz vor. Allerdings muss die Pause nicht am Stück genommen werden. Wer kürzere Verschnaufpausen bevorzugt, kann sich die Pausenzeit aufteilen. Da die Pausen aber vor allem der Erholung dienen sollen, dürfen sie jeweils nicht kürzer als 15 Minuten sein.

Die Pause an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit zu legen, ist keine Option: Die Pausen sollen sicherstellen, dass die Beschäftigten sich während der Arbeitszeit entspannen und zur Ruhe kommen können. Zur Verkürzung der Arbeitszeit sind die Pausen nicht gedacht.

Wann Pausen genommen werden, darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben. Dabei muss er eventuelle Betriebsvereinbarungen und vertragliche Regelungen beachten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber aber das Recht, den Arbeitnehmern anzuweisen, welcher Mitarbeiter wann die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen muss.

Einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Zigarettenpausen haben Mitarbeiter hingegen nicht. Falls das Thema im Arbeitsvertrag und den zusätzlichen Betriebsvereinbarungen nicht geregelt ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine Regelung zu vereinbaren.

Minderjährige, zum Beispiel Auszubildende, genießen besonderen Schutz: Sie müssen bereits ab einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden eine halbstündige Pause einlegen. Arbeiten sie länger als sechs Stunden, schreibt der Gesetzgeber ihnen 60 Minuten Pause vor.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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