Köln – Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig, können seine Mitarbeiter pauschal 40 Euro von ihm zusätzlich verlangen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 12 Sa 524/16).
In dem verhandelten Fall kam es zwischen einem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber zum Streit über die Branchenzuschläge in der chemischen Industrie. Vor Gericht machte der Mitarbeiter diese geltend. Außerdem verlangte er 40 Euro Verzugspauschale, weil der Lohn nicht vollständig gezahlt wurde.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Aachen dem Mann die Pauschale verwehrt. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln bekam er dann Recht. Bei der 40-Euro-Pauschale handele es sich um eine Erweiterung der Regelung zu den Verzugszinsen, die auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sind. Damit solle Druck auf den Schuldner ausgeübt werden, künftig Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen. Das spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten, entschied das Gericht.
Fotocredits: Jan-Philipp Strobel
(dpa/tmn)
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