Betriebsrat darf Gehälter mit Namen einsehen
Düsseldorf – Der Betriebsrat darf die Gehaltslisten eines Betriebes inklusive den dazugehörigen Namen einsehen. Das ist mit dem Datenschutzgesetz vereinbar. Darauf weist der Bund-Verlag unter Berufung auf ein Urteil des...