Arbeitnehmer haben bei Rufbereitschaft Vergütungsanspruch
Berlin – Arbeitgeber müssen ihre Angestellten für eine Rufbereitschaft bezahlen. Ob diese währenddessen tatsächlich zur Arbeit gerufen werden, spielt dabei zunächst keine Rolle, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Anspruch auf Vergütung...