Arbeitgeber muss den Zeugnisbrauch beachten
Düsseldorf – Arbeitgeber müssen beim Schreiben von Zeugnissen beachten, was dort üblicherweise hineingehört. Denn das ist der sogenannte Zeugnisbrauch. Fehlen allgemein übliche Einträge, haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein berichtigtes Zeugnis....