Scheinpraktikum kann als reguläres Arbeitsverhältnis gelten
Berlin – Bei Praktika muss der Ausbildungszweck im Mittelpunkt stehen. Andernfalls liegt unter Umständen ein Scheinpraktikum vor, das als reguläres Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er...