Verhalten in der Freizeit kann Kündigung rechtfertigen
Freiburg – Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 11/2016)....