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Kiel – Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs verlangen. Nicht ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Blog im firmeninternen Intranet zur Verfügung stellt.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 5 TaBV 23/15). In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsrat einer Unternehmensgruppe im Logistikbereich mit etwa 1000 Beschäftigten geklagt. Der Arbeitgeber hatte für den Betriebsrat für die Kommunikation zwischen ihm und den Mitarbeitern einen Blog im Intranet eingerichtet. Diesen Blog konnten die Mitarbeiter als RSS-Feed abonnieren. Außerdem konnte der Betriebsrat dem Arbeitgeber eine E-Mail schicken, die dieser unverzüglich und unzensiert an die Mitarbeiter weiterleitete. Der Betriebsrat forderte nun mit Erfolg ein eigenes Postfach, um mit den Mitarbeitern direkt kommunizieren zu können.

Der Arbeitgeber habe dem Betriebsrat die erforderlichen Kommunikationstechniken zur Verfügung zu stellen, entschied das Gericht. Dabei könne der Betriebsrat selbst entscheiden, welches der bevorzugte Kommunikationsweg ist. Der Betriebsrat müsse sich nicht darauf verweisen lassen, dass der Arbeitgeber E-Mails weiterleitet. Auch wenn diese bisher weder verzögert noch zensiert weitergeleitet wurden, bestehe grundsätzlich die Möglichkeit des Eingriffs durch den Arbeitgeber. Dieser Gefahr müsse sich der Betriebsrat nicht aussetzen. Außerdem sei die Einrichtung eines solchen Postfachs ohne großen Aufwand für den Arbeitgeber möglich.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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