Köln – Auch in einer wirtschaftlichen Notlage dürfen die Betriebsrenten nicht gekürzt werden. Das verbietet die Insolvenzordnung. In dem verhandelten Fall kürzte eine GmbH im Rahmen eines Sanierungskonzeptes die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf vier Jahre um 15 Prozent.
Gegen diese Kürzungen hatten bis zu dieser Entscheidung rund 190 Betriebsrentner geklagt. Das Arbeitsgericht in Köln gab ihnen laut dem Deutschen Anwaltverein Recht. Ein Widerruf der Betriebsrenten wegen wirtschaftlicher Notlage sei seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig, hieß es in der Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 20. April 2016 (Az.: 20 Ca 891/16).
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(dpa/tmn)
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