Gütersloh – Wer für einen Kundentermin oder eine Weiterbildung auf Dienstreise ist, kann nicht immer genau planen, wann er zurückkehrt. Manch Arbeitnehmer freut sich, wenn der dienstliche Ausflug ungeplant etwas länger dauert. Oder hängt sogar freiwillig noch ein paar Tage dran.
Sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn sie den Aufenthalt nach einer Dienstreise verlängern?
«Grundsätzlich übernimmt die Berufsgenossenschaft des Arbeitnehmers die Unfallversicherung», erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dauert eine Dienstreise aus irgendeinem Grund länger, zum Beispiel, weil sich ein Meeting in die Länge zieht, «ist der Arbeitnehmer selbstverständlich auch für diese Zeit versichert».
Der Versicherungsschutz besteht aber nicht, so der Fachanwalt, wenn Arbeitnehmer ihre Dienstreise aus privaten Gründen verlängern. «Wenn der Grund des Aufenthalts im privaten Bereich liegt, etwa weil Arbeitnehmer nach der Dienstreise an die Nordsee noch ein paar Tage Urlaub anhängen möchten, dann greift der Versicherungsschutz nicht mehr», erläutert Schipp.
In allen anderen Fällen gilt: Der dienstliche Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange der dienstliche Charakter des Aufenthalts gegeben ist.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)
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