Gütersloh – Dass Arbeitnehmer ab und an länger bleiben, ist keine Seltenheit. Aber was ist, wenn es mal weniger Arbeit gibt? Darf der Arbeitgeber dann Minusstunden anordnen?
Eine eindeutige Antwort auf die Frage gibt es nicht. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, ordnet ein: «Es kommt darauf an: Was haben die Parteien vereinbart?»
Sind feste Arbeitszeiten im Vertrag festgehalten, also zum Beispiel täglich zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr, könne der Arbeitgeber diese nicht einfach verschieben. Minusstunden anzuordnen, ist dann nicht möglich.
In vielen Unternehmen gebe es aber Arbeitszeitkonten, erklärt Schipp, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein tätig ist. Wenn der Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen mit Zustimmung des Betriebsrats getroffen hat, können die Minusstunden der Mitarbeiter dort erfasst werden, wenn weniger Arbeit anfällt. Oft sei das in Branchen oder Betrieben der Fall, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind. In der Hochsaison werden insgesamt mehr, in der Nebensaison weniger Stunden abgerufen.
Es werde aber meist eine Grenze für Minusstunden vereinbart, wie der Fachanwalt erläutert. «Sonst führt der Arbeitnehmer irgendwann eine zu große Last von Minusstunden vor sich her, die er gar nicht mehr aufholen kann.»
Auf der anderen Seite können Minusstunden entstehen, wenn der Arbeitnehmer selbst etwa wegen eines Arzttermins später kommen möchte. Genaue Regelungen dazu seien aber grundsätzlich immer dem Arbeitsvertrag zu entnehmen oder für den Einzelfall zu vereinbaren, so Schipp.
Fotocredits: Kai Remmers
(dpa/tmn)
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