By - - Kommentare deaktiviert für Darf der Chef Angestellte zur Weiterbildung verpflichten?

Berlin – In der Regel sehen Beschäftigte eine Fortbildung als Chance. Manchmal möchten sich Arbeitnehmer aber vielleicht auch nicht in neue Aufgaben einarbeiten – oder sie sehen einfach nicht ein, warum sie im agilen Arbeiten geschult werden sollen.

Müssen Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnehmen, die der Chef anordnet? In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage: Ja. In manchen Berufsgruppen gibt es sogar Fortbildungspflichten. Etwa für Fahrpersonal, Betriebsärzte oder Fachanwälte, die jährlich eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildung für ihr Fachgebiet nachweisen müssen, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

«In Berufsgruppen, in denen das nicht geregelt ist, ergibt sich diese Verpflichtung zur Weiterbildung zum Teil aus den Arbeits- oder Tarifverträgen», so Meyer, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist.

Aber selbst wenn nichts explizit geregelt ist, müssen Arbeitnehmer in der Regel an Weiterbildungen teilnehmen. Ein Kfz-Mechatroniker etwa, der künftig die Reparatur der neuesten Fahrzeuggeneration des Arbeitgebers übernehmen soll, braucht zunächst eine Fortbildung. «Qua Direktionsrecht kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich verändernden Aufgaben im Rahmen seines Berufs anweisen, auch an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen», sagt Meyer

Wer sich weigert, riskiert eine Abmahnung. Eine Kündigung ist Meyers Ansicht nach jedoch eher schwer durchzusetzen. Der Kfz-Mechatroniker könnte sich ja möglicherweise weiter um die Modelle der älteren Produktionslinien kümmern. Meyer warnt jedoch: Wer sich weigert, an Fortbildungen teilzunehmen, riskiert auch, ersetzt zu werden. Ältere Arbeitnehmer etwa, die sich keine neuen Softwarekenntnisse mehr aneignen möchten, bekommen nicht selten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten – und gehen so womöglich vorzeitig in den Ruhestand.

Fotocredits: T.Bomm
(dpa/tmn)

(dpa)