Köln – Einige Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt – und dürfen ihn zum Teil auch privat nutzen. Aber wie sieht es aus, wenn man den Wagen an andere verleihen möchte? Ist das erlaubt?
«Da kommt es zunächst darauf an, ob es eine Dienstwagenregelung gibt», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Die findet sich zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Darin kann dann zum Beispiel explizit geregelt sein, dass Beschäftigte ihren Dienstwagen nur an Lebenspartner oder Haushaltsangehörige verleihen dürfen.
Sollte es keine entsprechende Regelung geben, dürfen Arbeitnehmer den Firmenwagen grundsätzlich auch verleihen, so Oberthür. Allerdings sollte er sich rückversichern, dass der Versicherungsschutz auch andere Fahrer einschließt – anderenfalls geraten Arbeitnehmer schnell in die Haftungsfalle.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Fotocredits: Holger Hollemann
(dpa/tmn)
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