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Berlin – Wer krank ist, gehört ins Bett – und nicht ins Flugzeug oder gar an den Strand. Oder doch? Darf ich trotz einer Krankschreibung eine längere Reise antreten – und sei es nur, um mich von meiner Familie pflegen zu lassen?

Das ist grundsätzlich erlaubt, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise während der Krankschreibung «genesungswidrig» ist, wie es unter Juristen heißt – wenn dadurch also zum Beispiel eine Grippe verschleppt wird. Was dabei gut für den Patienten ist und was nicht, entscheidet aber nicht der Arbeitgeber: «Wenn der Arzt sagt, dass das okay ist, gibt es da gar keine Probleme.»

Eigentlich sind Arbeitnehmer nämlich auch nicht «krankgeschrieben», selbst wenn der Volksmund das so nennt – sondern arbeitsunfähig. Und nicht immer ist das beste Mittel dagegen, still im Bett zu liegen. «Das beste Beispiel sind psychosomatische Erkrankungen, der Burnout etwa, der durch die Arbeitssituation verursacht worden ist», so Meyer. «Wenn der Arzt Ihnen da zur schnelleren Genesung rät, ins Freibad zu gehen oder zur Luftveränderung an die Ostsee zu fahren, dann dürfen Sie das auch tun – auch wenn das auf den Arbeitgeber vielleicht irritierend wirkt.»

Der Chef weiß schließlich nicht, welche Krankheit ein Mitarbeiter genau hat. Aus der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für den Arbeitgeber geht das nicht hervor, erklärt Meyer. «Und er hat grundsätzlich auch kein Recht darauf, es zu erfahren.» Streit um die Arbeitsunfähigkeit und das Verhalten währenddessen kann es aber trotzdem geben. Und eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung. In der Praxis ist es für Arbeitgeber aber oft schwer, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung des Arztes zu widerlegen.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

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