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Berlin – Der Termin zur Krebsvorsorge oder beim Zahnarzt: Arztbesuche sind wichtig, aber im Berufsalltag nicht immer einfach mit den Arbeitszeiten zu vereinbaren. Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einfach zum Arzt gehen?

«Es kommt darauf an», sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Wenn Arbeitnehmer akut krank sind, können sie auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Der Arbeitgeber muss dann trotzdem das Gehalt weiterzahlen.» Arbeitnehmer sollten dann sofort ihren Chef informieren und sich von der Arztpraxis eine Bestätigung geben lassen, dass sie den Termin wahrgenommen haben.

«Wenn Arbeitnehmer nicht akut krank sind, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung. Sie müssen dann zunächst versuchen, den Arztbesuch außerhalb ihrer Arbeitszeit legen.» Das gilt auch für Nachsorgetermine. Arbeitnehmer müssen den Arzt also um einen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeiten bitten. Kommt dieser dem Wunsch nicht nach, sollte man sich ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung geben lassen.

Hat die Praxis vor oder nach Feierabend immer schon geschlossen oder noch nicht geöffnet, sollten Arbeitnehmer mit ihrem Chef sprechen. «Ist ein Arztbesuch notwendig und nicht anders umzusetzen, besteht ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung. Andernfalls müssen Arbeitnehmer sich dann freinehmen, oder sie können die Zeiten nacharbeiten», sagt Reinhard. Schichtarbeiter könnten nach Rücksprache mit dem Chef auch Kollegen bitten, den Dienst zu tauschen.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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