By - - Kommentare deaktiviert für Exzessive Abwerbeversuche am Arbeitsplatz verboten

Frankfurt/Main – Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes

Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von

Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen.

Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy des Umworbenen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Mittwoch
veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschieden hat.

Im konkreten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf

Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und

damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört. Auf

Unterlassung geklagt hatte die Firma des Umworbenen.

Zulässig ist nach Ansicht der Richter lediglich eine erste

Kontaktaufnahme zur Vereinbarung weiterer Gesprächstermine außerhalb

des Arbeitsplatzes. Folgekontakte am Arbeitsplatz seien hingegen

unzulässig. Wenn der Beschäftigte über sein privates Handy

kontaktiert werde, müsse der Anrufer fragen, ob sein Gesprächspartner

am Arbeitsplatz sei.

Fotocredits: Armin Weigel
(dpa)

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