Düsseldorf – Wer per Whatsapp unwahre Behauptungen über Kollegen verbreitet, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.
Der
Bund-Verlag verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg, wonach die Meinungsfreiheit zurücktreten muss, wenn das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt wird (AZ 17 Sa 52/18).
Eigentlich gelten Nachrichten über Whatsapp als vertraulich. Der vorliegende Fall stellt für das Gericht aber eine Ausnahme dar: Eine Angestellte hatte erzählt bekommen, dass ein Kollege angeblich ein verurteilter Vergewaltiger sei. Von dieser Anschuldigung, die sich später als falsch herausstellten, berichtete die Frau einer Kollegin via Whatsapp.
Gericht: Üble Nachrede rechtfertigt Kündigung
Diese thematisierte die Vorwürfe in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer. Der Chef kündigte der ersten Angestellten daraufhin fristlos, da die üble Nachrede dem Ansehen des Kollegen und der Firma schaden würde.
Die erste Instanz hatte der Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung noch stattgegeben. Das LAG sieht die Kündigung aber als zulässig, da dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung der Angestellten nicht zugemutet werden könne. Grobe Beleidigungen oder Äußerungen, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, rechtfertigen in den Augen des Gerichts eine fristlose Kündigung.
Fotocredits: Zacharie Scheurer
(dpa/tmn)
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