By - - Kommentare deaktiviert für Gibt es einen Anspruch auf ein englisches Arbeitszeugnis?

Berlin – Die Arbeitswelt wird internationaler: In Zeiten der Globalisierung streckt so mancher Arbeitnehmer seine Fühler auch ins Ausland aus – und umgekehrt. Für die Bewerbung braucht es dann oftmals englischsprachige Unterlagen. Doch wie sieht es mit dem Arbeitszeugnis aus?

«Sich einfach ein deutsches Arbeitszeugnis auf Englisch erteilen zu lassen, das muss der Arbeitgeber nicht mitmachen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer also keinen Anspruch auf ein Zeugnis auf Englisch.

Es gebe aber Unternehmen, die etwa auch Arbeitsverträge auf Deutsch und Englisch ausstellen. «Daraus kann sich ein Anspruch ableiten», sagt Bredereck. Ein englisches Arbeitszeugnis wäre dann vor Gericht einklagbar. Es lohne sich jedoch in solchen Fällen, schon vorab eine Regelung mit dem Arbeitgeber zu treffen.

«Von diesen Fällen abgesehen sind Arbeitgeber oft bereit, ein englisches Zeugnis auszustellen», weiß Bredereck. Außerdem gebe es die Möglichkeit, sich das deutsche Zeugnis extern übersetzen zu lassen. Das Ergebnis sei dann oft ein besseres als eines, das in unprofessionellem Englisch vom Arbeitgeber ausgestellt wurde.

Fotocredits: Zacharie Scheurer
(dpa/tmn)

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