Deutschland erlebt einen stürmischen Winter – und so manch ein Immobilienbesitzer eine böse Überraschung in Form von Sturmschäden an seinem Haus. Wer da nicht richtig versichert ist, bleibt auf womöglich horrenden Kosten sitzen.
Das Wetter, so scheint es, spielt immer öfter verrückt. Das Orkantief „Ruizca“ hat es sogar geschafft, den notorisch gut gelaunten Narren zum Rosenmontag die schlechte Laune zu bereiten – zahlreiche Umzüge mussten wegen Sturmböen bis Windstärke 10 abgesagt oder stark eingeschränkt werden. Die Wetterkapriolen sorgen für zahlreiche Schäden an Gebäuden – was bei nicht ausreichend versicherten Immobilienbesitzern für noch schlechtere Laune als bei den um ihre Umzüge geprellten Narren sorgen dürfte.
Gut versichert? Wer’s nicht weiß, sollte sich schlau machen
In Deutschland gibt es Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind – wie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und die Kfz-Haftpflicht. Zusätzlich gibt es Versicherungen, die dringendst zu empfehlen sind – und solche, die unter die Kategorie „nice to have“, also gut zu haben, aber nicht unbedingt nötig, fallen. Wer sich bezüglich seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich Klarheit verschaffen – Finanzdienstleister und Beratungsunternehmen wie tecis informieren und helfen Verbrauchern, die für sie optimale Absicherung zu finden.
Die Wohngebäudeversicherung: Nicht Pflicht, für Eigenheimbesitzer aber ein Muss
Eine solche Versicherung, die nicht Pflicht ist, ist die Wohngebäudeversicherung. Einschränkend muss man sagen: Sie mag zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben sein, aber wer eine Immobilie besitzt und keine Wohngebäudeversicherung abschließt, spielt finanziell Russisch Roulette – gerade in diesen zunehmend von Wetterextremen geplagten Zeiten. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die durch Sturm, Feuer, Blitz, Hagel und Leitungswasser entstehen – und die immens hoch sein können, wie sich jeder selbst vorstellen kann.
Gebäudeschäden: Ab Windstärke 8 greift der Versicherungsschutz
Angesichts der jüngsten Unwetterserie hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber jüngst darauf hingewiesen, dass die Versicherungen erst ab einer Windstärke von 8 für die entstandenen Sturmschäden aufkommen. Die Windstärke muss der Versicherte nicht selbst messen. Es genügt, wenn sie von einer Wetterstation in der Umgebung ermittelt worden ist.
Kommt es zu einem Schaden, sollten sich Betroffene möglichst schnell mit ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich, zur Dokumentation Fotos der entstandenen Schäden aufzunehmen. Keinesfalls sollten beschädigte Gegenstände ohne Absprache mit der Versicherung beseitigt werden, im Zweifelsfall gibt es dann für sie keine Entschädigung.
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