Gütersloh – Vielleicht ist es nur eine Erkältung, die einen für ein paar Tage außer Gefecht setzt. Oder eine längere Erkrankung, wegen der ein Arbeitnehmer zu Hause bleibt. Darf der Chef seinen Mitarbeiter dann dort anrufen?
«Anrufen kann der Arbeitgeber natürlich im Prinzip», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Ob der Arbeitnehmer dann aber ans Telefon gehe, könne dieser letztendlich selbst entscheiden.
Was darf der Arbeitgeber fragen?
Es sei
gesetzlich nicht geregelt, zu was der Arbeitgeber Informationen einholen darf. «Der Arbeitgeber kann fragen, bis wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder kommt. Fragen zur Erkrankung des Mitarbeiters, etwa was er denn hat, gehen den Arbeitgeber aber nichts an», erklärt Schipp.
Genauso wenig dürfe der Arbeitgeber Druck machen. Etwa, indem er darauf hinweist, wie oft der Arbeitnehmer schon krank war oder wann er spätestens wieder im Büro zu sein habe. «Das hat keine rechtliche Relevanz», betont Schipp.
Kranke Mitarbeiter müssen keine Aufgaben übernehmen
Hat der Chef zu arbeitsplatzbezogenen Belangen Fragen, muss ein kranker Mitarbeiter das im Normalfall nicht beantworten. Es gebe aber Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis – «vor einer nicht plausiblen Verweigerungshaltung ist also abzuraten», meint der Fachanwalt.
Schipp nennt ein Beispiel: So könne sich der Vorgesetzte etwa nach dem Computerpasswort eines Mitarbeiters erkundigen, wenn dieser krank ist, damit die Arbeit weitergehen kann – solange sichergestellt ist, dass dieser nach der Rückkehr sein Passwort wieder ändern kann. «Richtige Arbeitsaufgaben müssen erkrankte Arbeitnehmer von zu Hause aus aber nicht erledigen», stellt der Fachanwalt klar.
Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)
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