Unbezahlte Überstunden, befristete Arbeitsverträge, ständige Erreichbarkeit auch im Urlaub: Arbeitgeber verlangen uns immer wieder einiges ab. Nicht umsonst steigt die Zahl derjenigen, die unter der großen Arbeitsbelastung leiden. Dabei muss man sich nicht alles gefallen lassen. Um sich wehren zu können, müssen Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen. Diese sollten Sie auf jeden Fall kennen.
- In der Freizeit müssen Sie nicht erreichbar sein
Eine E-Mail zu beantworten oder schnell noch einmal Kundengespräch zu führen, gilt per Definition als Arbeit. Da die Freizeit von der Arbeit ein geschütztes Arbeitnehmerrecht ist, darf der Chef niemanden dazu zwingen, ans Telefon zu gehen oder Mails zu beantworten. Er hat nicht einmal ein Anrecht darauf, zu wissen, ob und wie Sie in Ihrer Freizeit zu erreichen sind geschweige denn, wo Sie Ihre freie Zeit oder den Urlaub verbringen. Kommt es abends, am Wochenende oder im Urlaub doch so weit, dass ein Arbeitnehmer, sich um Jobangelegenheiten kümmern muss, hat er ein Anrecht auf bezahlte Überstunden oder Freizeitausgleich.
- Überstunden müssen Ihnen bezahlt werden
Eine Klausel wie „Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ steht in vielen Arbeitsverträgen. Zulässig ist sie nicht. Denn Arbeitnehmer müssen nicht mehr als die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden ableisten. Kommt es doch dazu, was eine Ausnahme darstellen sollte, muss der Chef die Überstunden bezahlen. Dafür jedoch müssen Sie ihre zusätzlich geleisteten Stunden nachweisen. Damit das möglich ist, lassen Sie sich am besten immer schriftlich vom Vorgesetzten bestätigen, wenn Sie Überstunden geleistet haben.
- Wann die Befristung Ihres Arbeitsvertrags zulässig ist
Für die Befristung von Verträgen müssen triftige Gründe vorliegen. Diese sind dann gegeben, wenn die Stelle als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung ausgelegt ist. Wer jedoch ganz neu in einem Unternehmen anfängt, muss sich damit abfinden, dass die Befristung bis zu zwei Jahre dauern kann. Neue Mitarbeiter darf ein Chef bis zu zwei Jahre befristet einstellen, ohne dafür Gründe zu nennen. Ein gängiger Arbeitgeber-Trick ist es, den Angestellten nach Ablauf der befristeten Zeit in einer neu ausgegliederten Firma weiterzubeschäftigen. Dann darf der Chef den Vertrag nämlich erneut befristen.
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