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Gütersloh (dpa/tmn) – Wenn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie nicht länger für ihn arbeiten wollen, müssen sie ihrem Chef ein Kündigungsschreiben überreichen. Muss darin einen Grund für die Kündigung stehen? Wie sind die Regeln?

«Eine normale Kündigung muss der Arbeitnehmer nicht begründen», stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh klar. Sofern jemand ordentlich und fristgerecht kündigt, reicht ein Kündigungsschreiben ohne weitere Erläuterungen.

Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt. «Den Grund müssen Arbeitnehmer zwar nicht zwingend in ihrem Kündigungsschreiben ausführen», erklärt der Fachanwalt. Es könne sich aber lohnen. Ein Arbeitgeber kann nämlich im Zweifelsfall Schadenersatzansprüche erheben, wenn die Kündigung aus dessen Sicht nicht gerechtfertigt ist.

Arbeitnehmer sollten ihre Kündigung für einem solchem Fall mit einer guten Begründung verteidigen können, rät der Fachanwalt, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist.

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund kann zum Beispiel gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber den Lohn auch nach Abmahnung immer wieder zu spät zahlt. Andere Gründe sind etwa Diskriminierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Fotocredits: Andrea Warnecke

(dpa)