By - - Kommentare deaktiviert für Neues Verbraucherrecht – Widerrufsrecht für Downloads?

Mit dem 13. Juni tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft das schon jetzt Juristen, Händlern und Verbrauchern gleichermaßen Kopfzerbrechen bereitet. Ziel war es eigentlich ein festes Widerrufsrecht für kostenpflichtige Downloads einzuführen, doch in der Umsetzung ergeben sich einige Schwierigkeiten für die Onlinehändler und zusätzliche Hürden für die Verbraucher.

Widerrufsrecht beim Einkauf von Downloads

Völlig neu ist die Tatsache, dass Verbraucher nun beim Einkauf von Downloads von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen können. Wie bisher gilt eine 14-tägige Frist in der ein ordnungsgemäßer Widerruf beim Händler eingehen muss, dann kann der Kauf rückabgewickelt werden. Neu ist auch, dass der Verbraucher in Zukunft die Versandkosten und eventuell einen Wertverfall erstatten muss und diese Kosten nicht mehr auf den Händler abwälzen kann. Die praktische Handhabung wird schwierig werden, denn im Gegensatz zu einer Lampe kann bei einem Download nicht mit Sicherheit garantiert werden, dass nicht eine Kopie der Inhalte erstellt wurden. Zudem befürchten Experten im Verbraucherschutz zusätzliche Sicherheitsrisiken und Probleme bei der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen wegen der zu erwartenden Personalisierung der Produkte.

Das neue Standardformular für den Widerruf

Reichte es früher einfach die Ware korrekt zum Händler zu schicken um einen gültigen Widerruf abzugeben, so muss der Verbraucher jetzt ein Formular beilegen und den Händler schriftlich über seinen Widerruf informieren. So soll zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen werden. Für die Verbraucher bedeutet dieses Vorgehen allerdings eine zusätzliche Belastung. Das dazugehörige Musterformular wird von der EU vorgegeben und soll frei zum Download verfügbar sein. Es wird empfohlen nur dieses Formular zu nutzen und keine eigenen Schriftstücke aufzusetzen um einen wirklich gültigen Widerruf abzugeben.

Nett gemeint, doch recht komplex

Für Onlinehändler und Verbraucher ist die neue Gesetzgebung eine wirkliche Neuerung und wird dementsprechend oft kritisiert. Sie sei durchaus gut gemeint, trifft aber in vielen Bereichen nicht die Praxis und ist somit unzureichend sind die häufigsten Kritikpunkte. Gerade kostenpflichtige Downloads können ohne eine stärkere Personalisierung so gut wie gar nicht kontrolliert werden, weswegen hier mit einem Anstieg bei eigentlich unberechtigten Widerrufen zu rechnen ist. Denn das aktuelle Datenschutzrecht kollidiert stark mit den benötigten technischen Innovationen, weswegen die kommenden Bestimmungen in der Praxis Probleme bereiten werden. Erfahren Sie dazu hier mehr.

 

 

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