By - - Kommentare deaktiviert für Onlinemarketing: aufgepasst beim Markenschutz

Viele Betreiber von Online-Marketing nehmen den Markenschutz nicht ernst. Das kann teuer werden, Abmahnungen von 800 bis 1.500 Euro sind keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich dringend mit den juristischen Gegebenheiten auseinandersetzen. Das gilt aber auch für Markeninhaber, denen Rechtsverletzungen schwer schaden können.




Markenschutz: Abmahnung kann teuer werden

Es dürfte jedem klar sein, dass Online-Händler nicht einfach fremde Markennamen als URL verwenden dürfen. Weit weniger wissen allerdings, dass dies auch bei der Suchmaschinen-Werbung zu Problemen führen kann. Das trifft speziell auf das Marketing-Instrument Google AdWords vor. Viele, die bei Schaltungen fremde Marken erwähnten, sahen sich bereits mit Abmahnungen konfrontiert. Es geht hier um das sogenannte Brand Bidding auf eine fremde Marke: Wer in seine Anzeige bekannte Markennamen von Mitbewerbern einflicht, taucht öfters an prominenter Stelle auf. Einige machen das mit Absicht. Dann tippen sie bei einem neuen Online-Möbelhaus Namen wie IKEA oder Höffner ein. Andere begeben sich unabsichtlich in diese Gefahr, wenn sie beispielsweise in der Anzeige einen Vergleich mit einem Konkurrenten formulieren. In beiden Fällen droht Post durch einen Anwalt. Wer sich dann auf den Rechtsweg begibt, geht Unsicherheiten ein. Gerichte entschieden in solchen Prozessen bisher unterschiedlich.

Sich gegen Rechtsverletzungen wehren

Für Markeninhaber stellt das Brand Bidding ein Ärgernis dar. Sie verlieren dadurch Umsätze, deswegen sollten sie dagegen vorgehen. Zuerst müssen sie diese Tatsache aber feststellen. Das können sie zum einen erahnen, wenn eigene Anzeigen mit Google AdWords nicht zu mehr Traffic führen. Zum anderen können sie es selbst ausprobieren, indem sie googeln und auf die Art der Schaltungen achten. Stoßen sie auf Verletzungen, sollten sie gegen den Brand Bidder einen Anwalt bemühen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit sollten sie aber unbedingt einen Fachjuristen beauftragen, auch wenn das etwas mehr kostet (hier finden Sie einen Fachanwalt, der zusätzlich auf Arbeitsrecht und Datenschutzrecht spezialisiert ist). Das erhöht die Erfolgschancen deutlich.

Unklare Rechtslage: Juristisch beraten lassen

Im Bereich des Brand Biddings herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit, es kommt auf den konkreten Fall sowie auf das Gericht an. Bei Auseinandersetzungen sollten deshalb beide Seiten einen Fachanwalt kontaktieren: bewusste und unbewusste Brand Bidder, um hohe Abmahn-Forderungen abzuwehren. Markeninhaber, um ihre Einnahmequelle zu schützen.


IMG: Thinkstock, iStock, maxkabakov

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