Köln – Einer ordnungsgemäß ausgestellten Krankschreibung kommt ein hoher Beweiswert zu. Daran ändern auch Zweifel des Chefs an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts.
Keine Rolle spielt auch die Tatsache, dass der Beschäftigte nach einem Streit mit dem Chef den Arbeitsplatz verlässt – und dies mit einer Erkrankung begründet. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Az.: 4 Sa 290/17), über das die
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der morgens zur Arbeit kam. Nach einer verbalen Auseinandersetzung warf sein Vorgesetzter einen Pappbecher nach ihm. Der Beschäftigte verließ danach seinen Arbeitsplatz – mit Hinweis auf eine Erkrankung. Er legte anschließend ein Attest vor, das ihn mehrere Tage krank schrieb. Der Becherwurf habe ihn seelisch verletzt, zudem habe er Atemprobleme und Schweißausbrüche bekommen. Doch der Chef verweigerte für die gesamte Zeit die Entgeltfortzahlung. Er zweifelte an der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Der Mitarbeiter habe an dem Tag bereits drei Stunden gearbeitet und gesund gewirkt. Der Mann klagte.
Die Richter gaben dem Arbeitnehmer Recht. Der Chef musste die Entgeltfortzahlung für die Krankheitstage zahlen. Der Arbeitnehmer habe zudem für den gesamten Arbeitstag, an dem er erkrankt war, Anspruch auf Lohn. Nimmt der Chef dem Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit nicht ab, muss er Beweise vorlegen, die seine ernsthaften Zweifel begründen. In diesem Fall lagen sie jedoch nicht vor. Dass eine Arbeitsunfähigkeit im Laufe des Tages eintrete, sei nach Auffassung der Richter nicht ungewöhnlich.
Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)
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