Bezahlter Rücktransport auch bei Behandlungsfehler
Hamm – Eine Auslandskrankenversicherung muss auch dann für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland aufkommen, wenn dieser durch einen ärztlichen Behandlungsfehler im Ausland nötig wurde. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamm...