Darmstadt – Selbstbräuner aus dem vergangenen Sommer haben in diesem Jahr wahrscheinlich nicht mehr die erhoffte Wirkung. Denn mit der Zeit zerfällt der wichtigste Inhaltsstoff Dihydroxyaceton (DHA), der für die Hautfärbung verantwortlich ist.
Die meisten Anbieter empfehlen daher, ein angebrochenes Produkt innerhalb von sechs Monaten aufzubrauchen. Darauf weist das Portal Haut.de hin. Am besten lagern die Produkte in einem etwas kühleren Raum, da die Wirkung auch durch Wärmeeinwirkung nachlassen kann. Daher sollten Selbstbräuner auch nicht in der Sonne oder auf einem sonnigen Fensterbrett liegen.
Fotocredits: Caroline Seidel
(dpa/tmn)
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