Köln – Wer neu in einem Job startet, hat nicht sofort einen Anspruch darauf, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. «Den Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten», erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
Davor bestehe die Option, sich einvernehmlich auf einen früheren Zeitpunkt zu einigen. Laut dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Mitarbeiter sein Teilzeitgesuch spätestens drei Monate vor dem Wunschbeginn stellen. «Unter Umständen ist es aber nicht klug, das Teilzeitgesuch bereits in der Probezeit einzureichen», gibt Oberthür zu bedenken.
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(dpa/tmn)
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