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Freiburg – Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 11/2016).

Wenn das Verhalten in der Freizeit negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, kann eine Kündigung durchaus gerechtfertigt sein – sofern auch noch der Ruf des Arbeitgebers beschädigt wird. Arbeitet jemand beispielsweise in einem Autohaus als Verkäufer und beteiligt sich in seiner Freizeit an einem illegalen Autorennen, kann eine Kündigung rechtens sein.

Fotocredits: Axel Heimken
(dpa/tmn)

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