„Mein Mann ist der Versorger“, so lautet oft die Strategie deutscher Haushalte, wenn es um die Altersvorsorge der Frau geht. Leider vernachlässigen viele Frauen immer noch ihre finanzielle Absicherung im Rentenalter. Dabei sollte sich jeder möglichst frühzeitig um seine finanziellen Verhältnisse jenseits der 67 kümmern. Doch auf dem Weg zur Rente ist Vorsicht geboten.
Die Altersvorsorge über den Mann funktioniert nicht
Eine Untersuchung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ergeben, dass Männer mit rund 1.595 Euro das Doppelte an Rentenbezüge erhalten wie Frauen. Das ist vor allem auf das geringere Arbeitseinkommen, längere Pausen bei der Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen sowie an der hohen Anzahl von Teilzeitbeschäftigungen für Frauen zurückzuführen. Immerhin arbeiten 53 Prozent der Frauen in Teilzeitjobs. Bei Müttern liegt die Zahl mit 69 Prozent noch höher. Ein weiterer Aspekt für die ungleichen Renten zwischen Mann und Frau ist die unterschiedliche Lebenserwartung. Während der Mann eine durchschnittliche Lebenserwartung von zirka 82 1/2 Jahren hat, lebt die Frau noch rund 10 Jahre länger. Schon hier funktioniert die Devise „Altersversorgung über den Mann“ nicht mehr, sodass viele Frauen auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Es ist also sehr sinnvoll, dass Frauen sich in Bezug auf diese Problematik von einem Finanzdienstleistungsunternehmen wie Tecis, einer Bank oder einem Finanzberater beraten lassen. Die Finanz- und Versicherungsbranche bieten ihren Kunden eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten, mit denen sie sich auch schon vor der Beratung einen Überblick verschaffen können.
Es gibt beispielsweise:
- ein gedrucktes Kundenmagazin, das zugesendet wird
- öffentliche Informationsveranstaltungen bei denen Experten Vorträge halten und im Anschluss Fragen beantworten
- …
Frühzeitig an die Altersvorsorge denken
Wer sich auf eine Witwenrente verlässt, begibt sich in eine klassische Rentenfalle, denn der erwartete Betrag ist in der Regel niedriger als angenommen. So kann zum Beispiel bei einer Scheidung zu Rentenabzügen kommen, sofern dies nicht in einem Ehevertrag anders geregelt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der sogenannte Versorgungsausgleich in den ersten drei Ehejahren auf freiwilliger Basis erfolgt. Ebenso gefährlich ist es, wenn Mütter ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der Kindererziehung unterbrechen. Diese Pause wird sich später bei der Rentenberechnung bemerkbar machen. Daher sollte eine Pause nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Mann dazu bereit ist, den Rentenausfall seiner Frau mit seinem Gehalt auszugleichen.
Besser eine Beratung aufsuchen
Es ist wichtig, dass sich jede Frau rechtzeitig um ihre Altersversorgung kümmert und sich nicht auf ihren Mann verlässt. In Zweifel ist es ratsam, sich an eine der öffentlichen Beratungsstellen zu wenden.
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