Frankfurt/Main – Bei einer akuten Krankheit ist der Fall klar: Muss ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit sofort zum Arzt, bekommt er für diese Zeit trotzdem sein Gehalt, erklärt Dorothee Müller-Wenner vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Doch was gilt, wenn Beschäftigte nicht akut krank sind? Dann müssen Arbeitnehmer versuchen, den Arzttermin außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Denn der Arbeitgeber muss die Dauer des Arztbesuches nur unter bestimmten Voraussetzungen vergüten.
Zwar können Tarif- und Arbeitsverträge besondere Regelungen enthalten, grundsätzlich gilt jedoch: Es reicht nicht aus, dass der Arzt einen Termin während der Arbeitszeit vergibt. Vielmehr müssen Arbeitnehmer die Praxis um einen anderen Termin bitten.
Kommt der Arzt diesem Wunsch nicht nach, sollten Arbeitnehmer sich eine ärztliche Bescheinigung geben lassen. Das gilt auch, wenn die Sprechstundenzeiten genau in der Arbeitszeit liegen und es somit keinen Ausweichtermin gibt. Zudem muss die Behandlung oder Untersuchung medizinisch notwendig sein.
Fotocredits: Bernd Weissbrod
(dpa/tmn)
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