Bonn – Wer durch Katar reist, braucht es. Wer für zwei Tage einen Zwischenstopp in Moskau einlegt, braucht es ebenfalls: ein sogenanntes Transitvisum.
Im Namen steckt schon dessen Besonderheit, wie Alexander Braun vom Visa Dienst Bonn erklärt: «Transitreisen sind Durchreisen.» Ein Transitvisum sei also ein Durchreisevisum. Ein Transitvisum ist in der Regel für 24 bis 48 Stunden gültig, mitunter auch ein paar Tage. Das Visum kann auch beschränken, wo der Reisende sich im Land aufhalten darf – zum Beispiel nur am Flughafen oder nur in einer Stadt. Schanghai zum Beispiel habe ein Transitvisum, das es Urlaubern erlaubt, sich für 144 Stunden im Großraum der Stadt aufzuhalten, nennt Braun als Beispiel.
Um das Durchreisevisum zu bekommen, muss man einen Nachweis haben, dass man in ein Drittland weiterreist. Das können zum Beispiel Flugtickets sein. «Wenn man für das Drittland visapflichtig ist, muss man zudem auch das Folgevisum nachweisen», erklärt Braun. Manchmal gibt es das Transitvisum bei der Einreise, manchmal muss man es vorab beantragen. Das Visum müsse man dann beispielsweise beim Check-in am Flughafen vorweisen können – sonst hebt der Flieger ohne den Reisenden ab.
Fotocredits: Andreas Gebert
(dpa/tmn)
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