By - - Kommentare deaktiviert für Wer hat Anspruch auf höhenverstellbare Schreibtische?

Berlin – Immer nur sitzen ist ungesund. Wie gut, wenn man zwischendurch die Position verändern kann: also einfach den Tisch hochfahren und im Stehen weiterarbeiten. Doch wer hat Anspruch auf einen automatisch höhenverstellbaren Schreibtisch?

«Arbeitnehmer haben zwar Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist. In der Praxis meint dies aber, dass sie einen Tisch und einen Stuhl erhalten, der sich an die individuelle Größe anpassen lässt», erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Schreibtisch, bei dem man die Höhe automatisch verstellen kann, ist damit nicht gemeint.

In der Regel kann man einen solchen Schreibtisch nicht fordern. «Auch wenn ein Attest belegt, dass dies gesundheitlich nötig ist, muss der Arbeitgeber so einen Tisch nicht zur Verfügung stellen und die Anschaffung zahlen», erklärt Markowski.

Ausnahme: Der Mitarbeiter war mehr als 42 Kalendertage in den letzten zwölf Kalendermonaten wegen der Beschwerden arbeitsunfähig. Dann müssen im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Betriebsarzt, Vorgesetzter, Betriebsrat und der Betroffene gemeinsam über Lösungen diskutieren. «Kommen sie zu dem Schluss, dass ein automatisch verstellbarer Schreibtisch eine sinnvolle Maßnahme ist, muss der Arbeitgeber den Tisch bezahlen», sagt Markowski. In vielen Fällen können zudem Zuschüsse der Sozialversicherungsträger helfen.

Auch Arbeitnehmer, die nicht längere Zeit arbeitsunfähig waren, aber unter entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. «Darüber müssen Sie Ihren Chef nicht einmal informieren. Das können Sie einfach so probieren», sagt der Fachanwalt. So kann man klären, ob der Versicherer die Anschaffungskosten ganz oder zum Teil übernimmt.

Bestätigt der Rentenversicherer, dass der Tisch medizinisch notwendig ist und unterstützt finanziell die Anschaffung komplett, kann sich der Chef schwer sperren. «Eigentlich müsste jeder Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass sein Mitarbeiter an einem Platz arbeitet, der ihm entspricht und der seine Gesundheit fördert und kostspielige Fehlzeiten verringert.»

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)